R 14/15 |
Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R 15/29 |
Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
R 20/21 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 20/21/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Kontakt mit der Haut. |
R 20/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
R 21/22 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R 23/24 |
Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 23/24/25 |
Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R 23/25 |
Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R 24/25 |
Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R 26/27 |
Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 26/27/28 |
Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R 26/28 |
Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R 27/28 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R 36/37 |
Reizt die Augen und die Atmungsorgane. |
R 36/37/38 |
Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. |
R 36/38 |
Reizt die Augen und die Haut. |
R 37/38 |
Reizt die Atmungsorgane und die Haut. |
R 39/23 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R 39/23/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 39/23/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/23/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 39/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R 39/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R 39/26 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R 39/26/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 39/26/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/26/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 39/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R 39/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R 42/43 |
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. |
R 48/20 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R 48/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R 48/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 48/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R 48/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R 48/23 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R 48/23/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R 48/23/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/23/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 48/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R 48/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R 50/53 |
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 51/53 |
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 52/53 |
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 68/20 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R 68/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 68/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 68/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 68/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R 68/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 68/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |