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Sammlung von Laborabfällen


Laborabfälle sollten je nach ihrer chemischen Beschaffenheit für die Entsorgung in getrennten Gefäßen gesammelt werden. Als Mindestanforderung an diese Trennung werden die unten aufgeführten Kategorien vorgeschlagen und mit den Buchstaben A bis K bezeichnet. Dabei muss ausgeschlossen werden, dass die verschiedenen Stoffe, die in der gleichen Kategorie gesammelt werden, miteinander reagieren. Deshalb zumindest auf saure und basische Reaktion prüfen! Oft verlangen Entsorger die Anlieferung als neutral reagierende Lösung.

A Halogenfreie organische Lösungsmittel und Lösungen organischer Substanzen.
B Halogenhaltige organische Lösungsmittel und Lösungen halogenhaltiger organischer Substanzen. Achtung: Keine Aluminiumbehälter verwenden!
C Feste organische Rückstände.
D Salzlösungen; ein pH-Wert von 6–8 ist einzustellen.
E Giftige anorganische Rückstände sowie Schwermetallsalze und ihre Lösungen.
F Giftige entzündliche Verbindungen.
G Quecksilber und anorganische Quecksilbersalz-Rückstände.
H Metallsalzrückstände; jedes Metall ist separat zu sammeln.
I Anorganische Feststoffe.
K Getrennte Sammlung von Glas , Metall und Kunststoff-Abfällen.

Die Sammelgefäße sind deutlich mit der Bezeichnung ihres Inhalts zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und R- und S-Sätzen zu versehen. Beachten Sie bitte dabei, dass eine doppelte Kennzeichnung erforderlich werden kann, wenn z.B. entflammbare Flüssigkeiten in wässrigen Lösungen der Kategorie D, gesammelt werden, organische Lösungen ätzend reagieren, weil Basen oder Säuren enthalten sind, oder Gifte in andere Kategorien als E und F gelangen.

Entsprechende Etiketten und die gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrensymbole und Gefahrzettel finden Sie im Katalog unter „Laborzubehör, Hilfsmittel und Sicherheitsprodukte“.

Selbstverständlich können weitere Kategorien gebildet werden, wenn:

  • es sinnvoll ist,
  • ausreichend Stellfläche vorhanden ist und
  • die erlaubten Lagermengen nicht überschritten werden.

So wird zwar vorgeschlagen, die gesundheitsschädlichen und die reizenden Stoffe zusammen mit den giftigen zu sammeln, jedoch können auch zwei Gefäße - gesundheitsschädlich und giftig - verwendet werden.

Chemikalien in geschlossenen Gebinden:

Sammeln und nur in Ausnahmefällen entfernen und behandeln. Prinzip des minimalen persönlichen Sicherheitsrisikos!

Chemikalien in losen Mengen:

Behandeln, falls selbstentzündlich, brandfördernd oder reaktiv mit Wasser oder anderen Stoffen. Um unkontrollierten Reaktionen vorzubeugen, wird empfohlen, prinzipiell die Abfallchemikalien einzeln zu verpacken (Kunststoffbeutel bzw. -behälter und erst dann in die Sammelgefäße zu geben. Besondere Vorsicht ist bei explosiven Substanzen geboten, die nur in phlegmatisiertem Zustand gesondert entsorgt werden sollten.

Behälter für organische Lösungsmittel:

Um Laborabfälle einer fachgerechten Beseitigung zuführen zu können und um Störungen des Betriebsablaufs im Labor zu unterbinden, müssen für die Sammlung der Abfälle Behälter verwendet werden, die:

  • den zu erwartenden chemischen Beanspruchungen standhalten,
  • bruchsicher sind,
  • flüssigkeitsdicht und gasdicht verschließbar sind,
  • eine UN-Transportzulassung haben, sofern sie im weiteren Verlauf über öffentliche Straßen transportiert werden.

Zusätzlich sind noch folgende Punkte zu beachten:

  • Die Behälter sind an einem gut entlüfteten Ort aufzustellen.
  • Um Verdunstung zu vermeiden, sind die Sammelbehälter verschlossen aufzubewahren.
  • Bitte wählen Sie die Behältergröße Ihrem Abfallaufkommen entsprechend, so dass die Aufbewahrungsdauer in den Behältern möglichst kurz gehalten wird, um die Gefahr von Undichtigkeit zu vermeiden.

Eine Auswahl an Behältern, die bereits mit UN-zugelassenem, kompletten Versandmaterial ausgestattet sind, finden Sie im Katalog unter „Laborzubehör, Hilfsmittel und Sicherheitsprodukte“.

Aufgrund der täglichen Praxis vieler Labore können folgende Behältnisse empfohlen werden:

  • Behälter für flüssige organische Abfälle, für wässrige und kontaminierte Abwässer, für Säuren und Laugen:
    Kombigebinde 10 Liter mit PE-Inliner, Bestell-Nr. 9.43442.1013 oder PE-Kunststoffbehälter, Bestell-Nr. 9.54528.1010.
  • Behälter für feste Laborchemikalien: 
    Möglichst immer in Behältern sammeln, die aus dem gleichen Material - Glas, Metall, Kunststoff - wie die Originalgebinde bestehen.
 
 
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