Hinweise zur Sammlung und Neutralisierung von Laborabfällen |
Es ist zu beachten, dass es vielfach notwendig sein kann, reaktive Abfall-Chemikalien vor dem Lagern zu deaktivieren. Der Zweck dieser Maßnahme besteht darin, kleine Mengen reaktiven Materials in harmlose Sekundärprodukte umzuwandeln und damit die Lagerung und nachfolgende Entsorgung zu vereinfachen.
Davor sollten Sie jedoch überprüfen, ob Sie das Material möglicherweise an den Hersteller zurückgeben können.
Bedenken Sie bitte auch, dass bei einer derartigen Behandlung die Menge des zu entsorgenden Materials größer wird. Fragen Sie daher zuerst bei Ihrem Sicherheitsbeauftragten oder Ihrer Sicherheitsstelle nach, ob das Material unverändert entsorgt werden kann oder vorbehandelt werden muss.
Beim Umgang mit Laborchemikalien und insbesondere beim Neutralisieren reaktiver Chemikalien ist höchste Vorsicht geboten, da häufig starke chemische Reaktionen auftreten können. All diese Arbeiten müssen daher von qualifiziertem Personal und unter strenger Einhaltung der jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen in einem Abzug mit geschlossenem Frontschieber durchgeführt werden.
Bei der Ausführung dieser Aktivitäten müssen stets allgemeine Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Die zum Neutralisieren des betreffenden chemischen Produkts gewählte Methode muss unbedingt zuerst im kleinen Rahmen ausprobiert werden, um festzustellen, ob möglicherweise unvorhergesehene Probleme auftreten. Verwenden Sie immer einen Laborbehälter geeigneter Art und Größe!
Die unten beschriebenen Anweisungen für die Neutralisierung reaktiver Chemikalien sind allgemein gehalten und dürfen nicht als Arbeitsanweisungen betrachtet werden. Vor der Durchführung der nachfolgend beschriebenen Aufgaben muss ein erfahrener und qualifizierter Mitarbeiter (Chemiker, Chemieingenieur, Techniker) unter Hinzuziehung einschlägiger Fachliteratur unbedingt eine detaillierte Arbeitsanweisung mit allen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erstellen.
Ziehen Sie auch die Sicherheitsdatenblätter des Herstellers zu Rate. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass bei Befolgung der Deaktivierungsanweisungen alle potenziell gefährlichen Substanzen vollständig deaktiviert werden können.
Zur Vereinfachung der Entsorgung kleiner Mengen ist jeder Eintrag im Katalog mit dem Schlüsselwort „Entsorgung“ versehen, gefolgt von einer Codenummer, die sich auf den jeweiligen Absatz unten bezieht. Dem für die Sammlung der Chemikalie bestimmten Behälter wird wie oben beschrieben ein Codebuchstabe von A bis K zugeordnet.
Sollte eine bestimmte Substanz keine entsprechende Kennzeichnung aufweisen, müssen möglicherweise mehrere aufeinander folgende Behandlungen vorgenommen werden.